Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen der GmbH des niederländischen Rechts Perfect coat b.v., nachfolgend bezeichnet als Perfect coat, niedergelassen und mit ihrer Geschäftsstelle in der Gemeinde Helden.

Artikel 1: Anwendbarkeit

Diese allgemeinen Bedingungen sind anwendbar auf alle Angebote, Vereinbarungen, wie auch deren Ausführung, und Lieferungen, unter Einschluss erteilter Empfehlungen und/oder Mitteilungen. Wenn nicht ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde, wird die Anwendbarkeit von vom Auftraggeber gehandhabten Bedingungen ausdrücklich abgewiesen. Falls Perfect coat sich schriftlich mit der Anwendbarkeit abweichender Bedingungen einverstanden erklärt hat, bleiben diese allgemeinen Bedingungen, auch wenn dies nicht ausdrücklich festgestellt wird, im Übrigen in Kraft. Aus eventuellen vereinbarten Abweichungen von diesen Bedingungen kann der Auftraggeber keine Rechte für zukünftige Vereinbarungen ableiten. Falls der Auftraggeber einmal eine Vereinbarung mit Perfect coat auf der Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossen hat, oder falls er auf eine andere Weise damit bekannt ist oder nach billigem Ermessen dafür angesehen werden kann, damit bekannt zu sein, werden diese Bedingungen durch diese Tatsache die einer jeder folgenden mit uns abzuschließenden Vereinbarung.

Artikel 2: Angebote/Offerten

Alle Angebote/Offerten sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich etwas Anderes angegeben ist. Falls Perfect coat die Bestellung und/oder den Auftrag gemäß den von den Auftraggebern verschafften Zeichnungen, Schemata, Anweisungen, Maße, Gewichten u. dgl. Ausführen muss, verbürgt sich der Auftraggeber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Informationen. Perfect coat hat das Recht, falls der Auftrag ihr nicht erteilt wird, alle Kosten, welche sie hat auf sich hat nehmen müssen, um ihr Angebot unterbreiten zu können, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die angegebenen Preise gelten für die Lieferung ab Fabrik, ohne Umsatzsteuer, Verpackungskosten, Versand wie auch andere Abgaben bzw. Rechte, welche behördlicherseits erhoben werden. Der Inhalt von Prospekten, Druckschriften usw. bindet Perfect coat nicht, wenn in der Vereinbarung nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.

Artikel 3: Zustandekommen

Vereinbarungen kommen erst zu Stande, nachdem die Bestellung und/oder der Auftrag vom Auftraggeber, ausgehend oder nicht ausgehend von einer von Perfect coat abgegebenen Offerte, schriftlich von Perfect coat akzeptiert worden ist, oder aber wenn Perfect coat eine vom Auftraggeber zum Zeichen des Einverständnisses unterzeichnete und zurückgesandte Offerte empfangen hat, oder aber wenn Perfect coat mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrages/der Bestellung begonnen hat. Falls der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen nach Empfang der schriftlichen Auftragsbestätigung von Perfect coat schriftlich und begründet seine Einwände gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung bekundet, wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung die Vereinbarung zwischen den Parteien richtig und vollständig wiedergibt. Vereinbarungen mit untergeordneten Mitgliedern des Personals von Perfect coat binden diese letztere nicht, sofern diese Vereinbarungen von Perfect coat nicht schriftlich bestätigt wurden. Als untergeordnetes Personal sind in diesem Zusammenhang alle Arbeitnehmer und Mitarbeiter zu betrachten, die keine Prokura haben. Für Lieferungen und Tätigkeiten, für die angesichts der Art und des Umfangs keine Offerte und/oder Auftragsbestätigung versandt wird, wird die Rechnung oder aber der vom Auftraggeber unterzeichnete Packzettel/Laufzettel als Auftragsbestätigung betrachtet. Bei Angeboten und/oder einer Lieferung gemäß Mustern/Beispielen und/oder eines Modells gelten diese nur als Maß zur Feststellung der gemittelten Qualität und Ausführung der abzuliefernden Sachen.

Artikel 4: Preise

Im Falle der Erhöhung eines oder mehrerer Selbstkostenpreisfaktoren ist Perfect coat berechtigt, den Preis für den Auftrag entsprechend zu erhöhen, im Einzelnen unter Beachtung der eventuell in dieser Sache bestehenden gesetzlichen Vorschriften, mit der Maßgabe jedoch, dass bereits bekannte zukünftige Preiserhöhungen beim Zustandekommen der Vereinbarung angekündigt werden.

Artikel 5: Verpackung

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird eine notwendige Verpackung zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Die Notwendigkeit der Verwendung einer Verpackung unterliegt der Beurteilung von Perfect coat.

Artikel 6: Lieferung und Transport

Die Lieferung erfolgt ab Fabrik. Lieferzeiten werden annähernd festgelegt. Die Lieferzeit beginnt, wenn die Übereinstimmung über alle technischen Details erreicht ist und nachdem alle für die Ausführung der Arbeit erforderlichen Daten, Zeichnungen usw. im Besitz sind von Perfect coat. Die Lieferzeit wird in der Erwartung Rev.1 d.d. 07.02.02 festgelegt, dass Perfect coat weiterhin so arbeiten kann, wie es zum Zeitpunkt des Angebots vorausgesehen war, und die notwendigen Materialien vom Auftraggeber rechtzeitig geliefert werden. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Lieferung kann Perfect coat erst nach einer ordentlichen und schriftlichen Inverzugsetzung, in der für Perfect coat eine angemessene Frist für die Lieferung festgelegt wird, im Verzug sein. Die Überschreitung der Lieferzeit kann nur dann zu einem Schadensersatz Anlass geben, falls dies explizit schriftlich vereinbart wurde. Wenn die Sachen nach dem Verstreichen der Lieferfrist vom Auftraggeber nicht abgenommen sind, stehen die Sachen in der Verfügung des Auftraggebers und werden diese auf seine Rechnung und sein Risiko gelagert. Nach schriftlicher Inverzugsetzung, unter Beachtung einer Frist von dreißig Tagen, ist Perfect coat befugt, die Sachen für den Auftraggeber und in seinem Namen auf Kosten des Klienten zu verkaufen, dies unter der Verpflichtung, den Ertrag an den Auftraggeber auszuzahlen, unter Abzug aller Forderungen von Perfect coat gegenüber dem Auftraggeber, unbeschadet des Rechtes von Perfect coat auf Schadensersatz.

Artikel 7: Unausführbarkeit des Auftrags

Falls die Vereinbarung nach ihrem Zustandekommen von Perfect coat als Folge von Umständen, die Perfect coat beim Zustandekommen der Vereinbarung nicht bekannt waren, nicht eingehalten werden kann, hat Perfect coat das Recht zu fordern, dass der Inhalt der Vereinbarung in der Weise geändert wird, dass die Ausführung möglich bleibt. Daneben hat Perfect coat das Recht, die Erfüllung ihrer Verpflichtung zu verschieben und ist nicht im Verzug, falls sie als Folge einer Veränderung von Umständen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung nach billigem Ermessen nicht zu erwarten waren und außerhalb ihrer Einflusssphäre liegen, zeitweise verhindert ist, ihre Verpflichtungen nachzukommen. Unter Umständen, die nach billigem Ermessen nicht zu erwarten sind und außerhalb der Einflusssphäre von Perfect coat liegen, werden unter anderem verstanden die Nichterfüllung oder die nicht rechtzeitige Erfüllung ihrer Verpflichtungen von Lieferanten und/oder Subunternehmern von Perfect coat, Brand, Streiks oder Arbeitsunterbrechungen oder das Verlorengehen der zu bearbeitenden Materialien, Import- oder Handelsverbote. Keine Befugnis zu einer Verschiebung besteht, wenn die Erfüllung bleibend unmöglich ist oder die zeitweilige Unmöglichkeit mehr als sechs Monate lang andauert; in diesem Fall wird die Vereinbarung zwischen den Parteien rückgängig gemacht, ohne dass eine der Parteien ein Recht auf die Kompensation des durch die Rückgängigmachung erlittenen oder zu erleidenden Schadens hat. Wenn Perfect coat ihre Verpflichtung zum Teil erfüllt hat, ist sie zu einem verhältnisgleichen Teil des vereinbarten Preises auf der Grundlage der bereits verrichteten Arbeit und der gemachten Kosten berechtigt.

Artikel 8: Zusätzliche Kosten für Mehrarbeit und Minderarbeit

Änderungen am Auftrag, sei es durch einen besonderen Auftrag des Auftraggebers, sei es als Folge einer Änderung im Konzept oder verursacht dadurch, dass die verschafften Daten nicht mit der wirklichen Ausführung übereinstimmen oder dass von geschätzten Mengen abgewichen wird, sind, wenn sich daraus höhere Kosten ergeben, als Mehrarbeit zu betrachten und, sofern sich daraus geringere Kosten ergeben, als Minderarbeit. Mehrarbeit wird auf der Grundlage der Preis bestimmenden Faktoren berechnet werden, die zu dem Zeitpunkt gelten, an dem die Mehrarbeit verrichtet wird. Minderarbeit wird auf der Grundlage der beim Abschluss der Vereinbarung geltenden Preis bestimmenden Faktoren verrechnet werden. Zusätzliche Kosten, entstanden durch die Anlieferung unkorrekter Produkte bzw. durch unkorrekte Anlieferung durch den Auftraggeber, werden als Mehrarbeit durch berechnet werden.

Artikel 9: Haftung

Perfect coat übernimmt keine Verantwortung für einen direkten und indirekten Schaden, wie auch immer bezeichnet, welcher für den Vertragspartner oder Dritte im Zusammenhang mit von uns gelieferten Dingen oder Teilen davon und/oder im Zusammenhang mit der Ausführung der mit Perfect coat geschlossenen Vereinbarung(en) entsteht, darunter einbegriffen verrichtete Tätigkeiten. Ebenso wenig ist Perfect coat haftbar für Schaden, direkt oder indirekt, wie auch immer bezeichnet, welcher durch von Perfect coat aus eingeschaltete Untergebene, Nicht-Untergebene und/oder Vertreter, Zwischenpersonen und/oder durch die Verwendung von zum bleibenden Gebrauch der Hauptsache bestimmte Nebensachen entsteht. Falls der Vertragspartner die von Perfect coat gelieferten Sachen verarbeitet und/oder benutzt, alles im weitesten Sinn des Wortes, wobei im Zusammenhang damit Dritte Schaden leiden, direkt oder indirekt, ist der Vertragspartner verpflichtet, Perfect coat gegen eventuelle Ansprüche dieser dritten Personen gegen Perfect coat zu schützen. Der in diesem Artikel festgestellte Haftungsausschluss gilt nicht im Falle von Vorsatz oder grobem Verschulden von Perfect coat oder aber, falls und soweit Perfect coat als Folge einer zwingenden gesetzlichen Regelung darauf keinen Anspruch erheben könnte. Falls Perfect coat haftbar sein sollte, ist diese Haftung auf den Betrag der von den Versicherungsgebern von Perfect coat in diesem Zusammenhang getätigten Auszahlung beschränkt oder aber, falls Perfect coat nicht versichert ist oder Versicherungsgeber nicht zur Auszahlung übergehen, auf maximal ein Drittel des Netto- Rechnungsbetrages im Zusammenhang mit dem, womit der Schaden entstanden ist. Der von Rev.1 d.d. 07.02.02 Perfect coat zu ersetzende Schaden wird ermäßigt werden, falls der vom Auftraggeber zu zahlende Preis im Verhältnis zu dem Umfang des vom Auftraggeber erlittenen Schadens gering ist. Der Auftraggeber wird Perfect coat vor jedem Anspruch Dritter zum Schadensersatz gegenüber Perfect coat in Sachen der Verwendung von vom Auftraggeber zugesandten Zeichnungen, Mustern, Modellen oder Modellabbildungen oder anderen Dingen beziehungsweise Daten schützen, und er ist haftbar für alle sich daraus ergebenden Kosten.

Artikel 10: Garantie

Bei einem Auftrag zur Bearbeitung von vom Auftraggeber geliefertem Material verbürgt sich Perfect coat für die Gediegenheit der durchgeführten Bearbeitung. Falls sich im Laufe von sechs Monaten nach der Lieferung erweist, dass die Bearbeitung von schlechter Qualität war, wird Perfect coat nach ihrer Wahl die Bearbeitung erneut ausführen, vorausgesetzt, dass der Auftraggeber auf eigene Rechnung neues Material anliefert, den Mangel beheben oder dem Auftraggeber für einen verhältnisgleichen Teil der Rechnung eine Gutschrift gewähren. Bei einer Lieferung von schlechter Qualität hat Perfect coat das Recht, nach einer frachtfreien Rücksendung der qualitativ schlechten Sache dem Auftraggeber eine vollständige Gutschrift zu gewähren oder die qualitativ schlechte Sache zu reparieren oder aber zu einer Neulieferung überzugehen. Der Auftraggeber muss Perfect coat zu jeder Zeit die Gelegenheit bieten, einen eventuellen Mangel zu beheben. Mängel, entstanden durch normalen Verschleiß, eine unsachgemäße Behandlung oder falsche Pflege oder die, welche sich nach einer Änderung oder Reparatur durch oder im Namen des Auftraggebers ergeben, selbst oder von Dritten angebracht, bleiben außerhalb der Garantie. Die Garantie gilt nur, falls der Auftraggeber all seine Verpflichtungen gegenüber Perfect coat (sowohl finanziell als auch anderweitig) erfüllt oder aber dafür eine ausreichende Sicherheit geleistet hat.

Artikel 11: Transport

Alle Sachen reisen vom Augenblick des Versands an auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers. Auch falls Perfect coat für den Transport sorgt, ist der Auftraggeber für jeden Schaden haftbar, der im Bezug zur Beförderung steht, selbst wenn das Eigentum noch nicht übertragen ist. Der Auftraggeber hat sich gegen dieses Risiko angemessen zu versichern. Sollte eine Berufung auf das oben Beschriebene nicht zutreffen, ist Perfect coat niemals zu einer weiteren Entschädigung verpflichtet als bis zu dem Betrag, den sie im Zusammenhang mit dem Verlorengehen oder der Beschädigung während des Transports vom Transporteur und/oder Versicherungsgeber erhalten kann, und wird sie auf Bitte des Auftraggebers hin ihre Forderung gegen den Transporteur oder aber die Versicherungsgesellschaft an den Auftraggeber abtreten.

Artikel 12: Nicht abgeholte Sachen

Falls der Auftraggeber Sachen, die Perfect coat vom Auftraggeber in Verwahrung hat, trotz der Tatsache, dass diese zur Verfügung gestellt wurden, nicht gegen Zahlung des geschuldeten Betrages abholt, hat Perfect coat das Recht, diese Sachen einen Monat, nachdem sie zur Verfügung gestellt wurden, nach schriftlicher Inverzugsetzung für und im Namen des Auftraggebers zu verkaufen (verkaufen zu lassen) unter der Verpflichtung, den Ertrag an den Auftraggeber auszuzahlen, unter Abzug der Perfect coat zustehenden Forderungen, darin einbegriffen Lagerungskosten.

Artikel 13: Zahlung

Die Zahlung hat in niederländischer Währung an den Niederlassungsort von Perfect coat zu erfolgen, und zwar spätestens am 30. Tag nach dem Rechnungsdatum, ohne dass ein Rabatt und/oder eine Aufrechnung gestattet sind. Perfect coat ist immer berechtigt, vor der Lieferung oder vor der Fortsetzung der Lieferung oder der Erfüllung des Auftrags eine nach ihrem Urteil ausreichende Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen vom Auftraggeber zu verlangen. Eine Weigerung des Auftraggebers, die verlangte Sicherheit zu stellen, verleiht Perfect coat das Recht, mittels einer dazu dienenden schriftlichen Erklärung die Vereinbarung rückgängig zu machen, unbeschadet des Rechtes von Perfect coat zur Vergütung von Unkosten und Gewinnausfall. Gleichzeitig ist Perfect coat berechtigt, falls der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist, die Tätigkeiten aufzuschieben, auch wenn eine feste Lieferzeit vereinbart wurde. Vorschriften welcher Behörde auch immer, welche die Verwendung der zu liefernden oder bereits gelieferten Sachen verhindern, führen nicht zu einer Änderung an den finanziellen Verpflichtungen des Auftraggebers. Das Recht des Auftraggebers, seine eventuellen Forderungen gegenüber Perfect coat zu verrechnen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn die Zahlung einer zugesandten Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum erfolgt ist, ist Perfect coat berechtigt, nach dem Verstreichen der fraglichen Frist dem Auftraggeber eine Vergütung wegen Zinsverlustes in Rechnung zu stellen, gleich dem gesetzlichen Zins, allerdings mit einem Rev.1 d.d. 07.02.02 Minimum von 10% pro Jahr, falls der gesetzliche Zins niedriger ist als 10%, wobei die Verzinsung über einen Teil des Monat als die über einen vollen Monat berechnet wird. Perfect coat ist ferner berechtigt, neben der Hauptforderung und dem Zins vom Auftraggeber alle außergerichtlichen Kosten einzufordern, die durch die nicht (rechtzeitige) Zahlung verursacht werden. Der Auftraggeber ist die außergerichtlichen Kosten in jedem Fall schuldig, wenn Perfect coat sich für die Eintreibung der Hilfe eines Dritten versichert hat. Sie werden in Übereinstimmung mit dem Inkassotarif berechnet werden, der von der niederländischen Anwaltskammer in Inkassoangelegenheiten empfohlen wird. Aus der einfachen Tatsache, dass Perfect coat sich der Hilfe eines Dritten versichert hat, erweist sich die Höhe der Zahlung der außergerichtlichen Kosten und die Verpflichtung dazu. Falls Perfect coat den Konkurs des Auftraggebers beantragt, ist dieser neben der Gesamtsumme, dem Zins und den außergerichtlichen Kosten gleichzeitig die Kosten für den Konkursantrag schuldig. Falls Perfect coat in einem gerichtlichen Verfahren ganz oder zum Teil Recht gegeben wird, gehen alle von Perfect coat im Zusammenhang mit diesem Verfahren gemachten Kosten auf Rechnung des Auftraggebers. Sollte Perfect coat eine oder mehrere Forderungen gegen den Auftraggeber haben, die nicht aus gelieferten oder zu liefernden Sachen für zu Gunsten des Vertragspartners verrichtete oder zu verrichtende Tätigkeiten hervorgehen, oder die sich aus früher gelieferten Sachen ergeben, die nicht mehr vorhanden sind, wie auch in Sachen einer Forderung wegen des nicht Nachkommens einer Erfüllung derartiger Vereinbarungen, wird eine Zahlung von Seiten des Auftraggeber zuerst zur Bezahlung dieser Forderungen dienen. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung, eines Zahlungsaufschubs oder des Antrages dazu, des Konkurses oder des Antrages dazu und/oder der Liquidation der Firma des Auftraggebers oder der Betriebsbeendigung durch den Auftraggeber, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig und ist Perfect coat berechtigt, alle nicht vollständig ausgeführten Vereinbarungen ohne richterliches Eingreifen durch eine schriftliche Erklärung rückgängig zu machen oder aber ihre Verpflichtungen auszusetzen, unbeschadet ihrer übrigen Rechte, darunter das Recht auf Schadensersatz.

Artikel 14. Reklamationen oder Beschwerden

Der Auftraggeber verpflichtet sich, direkt bei der Ablieferung zu untersuchen, ob die Lieferung der Vereinbarung genügt. Der Auftraggeber kann sich nicht mehr auf einen Mangel an der Leistung berufen, wenn er in der Garantiefrist nicht innerhalb von acht Tagen, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder nach billigem Ermessen hätte entdecken müssen, bei Perfect coat in dieser Sache schriftlich reklamiert hat, wobei er gegenüber Perfect coat schriftlich angeben muss, welcher Art der Mangel ist und wann und wie er den Mangel festgestellt hat. Beschwerden über Rechnungen müssen innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Rechnung schriftlich eingereicht sein. Der Auftraggeber verliert alle Rechte und Befugnisse, die ihm auf Grund einer Mangelhaftigkeit zu Gebote standen, falls er nicht innerhalb der oben angegebenen Fristen reklamiert und/oder er Perfect coat nicht die Gelegenheit geboten hat, die Mängel zu beheben. Das Beschwerderecht verfällt, wenn Sachen vom Auftraggeber verarbeitet wurden.

Artikel 15: Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

Der Auftraggeber wird nur unter einer aufschiebenden Bedingung Eigentümer der von Perfect coat gelieferten oder noch zu liefernden Sachen. Perfect coat bleibt Eigentümer der gelieferten oder noch zu liefernden Sachen, so lange der Auftraggeber die Forderungen von Perfect coat in Sachen der Gegenleistung der Vereinbarung oder einer gleichartigen Vereinbarung nicht bezahlt hat. Perfect coat bleibt gleichzeitig Eigentümer der gelieferten oder noch zu liefernden Sachen, so lange der Auftraggeber die verrichteten oder noch zu verrichtenden Tätigkeiten aus einer solchen Vereinbarungen nicht bezahlt hat und so lange der Auftraggeber Forderungen wegen des Versagens in der Erfüllung derartiger Vereinbarungen nicht befriedigt hat, darunter einbegriffen Forderungen in Sachen einer Buße, von Zinsen und Kosten von Dritten. Der Auftraggeber ist, so lange er die oben angegebenen Forderungen nicht erfüllt hat, nicht berechtigt, die von Perfect coat gelieferten Sachen mit einem Hypothekrecht, einem Pfandrecht oder einem besitzlosen Pfandrecht zu belasten, und er verpflichtet sich, gegenüber Dritten, die darauf ein derartiges Recht begründen wollen, auf das erste Verlangen von Perfect coat hin erklären zu werden, dass er nicht zur Begründung eines Hypothek- oder Pfandrechtes befugt ist. Im Falle, dass der Auftraggeber irgendeine Verpflichtung aus der Vereinbarung in Bezug auf verkaufte Sachen oder auszuführende Arbeit gegenüber Perfect coat nicht erfüllt, ist diese ohne Inverzugsetzung berechtigt, Sachen, sowohl die ursprünglich gelieferten als auch die neuen, geformten Sachen zurückzunehmen. Der Auftraggeber ermächtigt Perfect coat, den Ort zu betreten, an dem diese Sachen sich befinden. Perfect coat verschafft dem Auftraggeber in dem Moment, in dem der Auftraggeber all seinen Zahlungsverpflichtungen aus dieser und gleichartigen Vereinbarungen nachgekommen ist, das Eigentum an den gelieferten Sachen, unter dem Vorbehalt des Pfandrechtes von Perfect coat zum Zweck anderer Ansprüche, die Perfect coat gegenüber dem Auftraggeber hat. Der Auftraggeber wird auf die erste Bitte von Perfect coat hin seine Mitwirkung an Handlungen gewähren, die in diesem Rahmen erforderlich sind. Rev.1 d.d. 07.02.02

Artikel 16: Auflösung

Die gesamte oder teilweise Auflösung der Vereinbarung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung der dazu Bevollmächtigten. Bevor der Auftraggeber eine schriftliche Auflösungserklärung an Perfect coat richtet, wird er jederzeit Perfect coat zuerst schriftlich Versäumnisse anlasten und dieser eine angemessene Frist einräumen, damit sie ihre Verpflichtungen nachträglich erfüllen oder aber Mängel beheben kann, Mängel, die der Auftraggeber präzise melden muss. Der Auftraggeber hat kein Recht, die Vereinbarung ganz oder teilweise rückgängig zu machen oder seine Verpflichtungen aufzuschieben, falls er selbst bereits mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Verzug war. Falls Perfect coat der Auflösung zustimmt, ohne dass von einem Verzug ihrerseits die Rede ist, hat sie immer das Recht auf Vergütung eines jeden Vermögensschadens, wie etwa von Kosten, entgangenem Gewinn und angemessenen Kosten zur Feststellung von Schaden und Haftung. Im Falle einer teilweisen Auflösung kann der Auftraggeber keinen Anspruch mehr auf Rückgängigmachung von bereits von Perfect coat verrichteten Leistungen erheben und hat Perfect coat ein uneingeschränktes Recht auf Zahlung für die bereits von ihr verrichteten Leistungen.

Artikel 17: Anwendbares Recht und Schlichtung von Konflikten

Auf alle Vereinbarungen findet das niederländische Recht Anwendung. Die Bestimmungen des Wiener Kaufvertrages sind nicht anwendbar, ebenso wenig wie irgendeine zukünftige internationale Regelung in Sachen des Kaufs beweglicher körperlicher Sachen, deren Wirkung von den Parteien ausgeschlossen werden kann. Alle Konflikte, die sich aus Angeboten und Vereinbarungen ergeben, wie auch immer bezeichnet, werden dem Urteil des Zivilrichters unterworfen, der für den Niederlassungsort von Perfect coat befugt ist, wenn dem nicht gesetzliche Bestimmungen widersprechen.

Artikel 18: Konversionsbestimmung

Falls eine oder mehrere Bestimmungen aus der (den) Vereinbarung(en) von Perfect coat mit dem Auftraggeber sich als nicht oder nicht ganz rechtsgültig erweisen sollte(n), bleiben die übrig gebliebenen Bestimmungen vollständig erhalten, während die Parteien ferner, was die ungültige Bestimmung betrifft, dafür angesehen werden, dass sie das vereinbart zu haben wünschen, was gesetzlich erlaubt der Tendenz der ihrer Wirkung enthobenen Bestimmung am nächsten kommt.

Artikel 19: Deponierung

Diese allgemeinen Bedingungen sind in der Geschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer von Nord- und Mittel-Limburg in Venlo deponiert.

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